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Das Honorar und die Kosten eines Rechtsanwaltes sind die Gebühren für der Arbeit des Rechtsanwalts, für administrative Arbeit und für Gerichtskosten.  Die Mandanten werden regelmäßig über dieses Honorar und diese Kosten informiert.

Das Honorar ist nicht nur der Ausgleich für die intellektuelle Arbeit des Rechtsanwalts, sondern auch die feste Kosten der Kanzlei, z.B. Bücher, Gerichtsdatenbanken, Miete, Informatik und Infrastruktur.  Falls nicht anders vereinbart worden ist, wird das Honorar auf 195,00 EUR + 21 % MwSt pro Stunde festgestellt, mit Minimum-Honorar von 3 Minuten (0.05 Stunde).  Der Rechtsanwalt wird Sie bitten, das Honorar im Voraus zu zahlen. Die erste Vorschuss-Zahlung ist normalerweise 1.500,00 EUR.  Dies Alles hängt damit zusammen, wie wichtig, dringend und schwierig die Sache ist.
Wenn eine Sache in Belgien zum Gericht gebracht ist, muss jede Partei die eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. Der Richter kann bestimmen, dass die verlierende Partei nur ein (kleines) Teil des Honorars dem gewinnenden Partei erstatten soll.

Die Gerichtskosten (Ladung, Gerichtsvollzieher, Vollstreckung von Urteile, Gerichtsbeamten, Register...) werden separat, ohne zusätzliche Kosten, angerechnet.
Wenn eine Sache in Belgien zum Gericht gebracht ist, urteilt der Richter meistens, dass die verlierende Partei die Gerichtskosten der gewinnende Partei zahlen soll.

Administrations-Kosten sind die materiellen Kosten der Kanzlei. Sie werden berechnet wie folgt (zu erhöhen mit 21 % MwSt): 
+ Anfang einer neuen Akte, einschließlich Anfang von Daten, Informatik, Strukturierung der Akte:  55,00 EUR
+ Dossierkosten pro angefangenes Jahr:  55,00 EUR
+ Schreiben pro Seite Schwarz/Weiss: 12,00 EUR
+ Inländisches ausgehendes Telefax:  1,00 EUR pro Seite 
+ Ausländisches ausgehendes Telefax: 1,00 EUR pro Seite, plus Extrakosten, entsprechend der Dauer und dem Abstand 
+ Inländisches/ausländisches inkommendes Telefax: 1,00 EUR pro Seite
+ Ausländisches ausgehendes Telefon: 5,00 EUR  pro Anruf, plus Extrakosten, entsprechend der Dauer und dem Abstand 
+ Kopie (Zeit einbegriffen):  0,50 EUR pro Seite 
+ Scannen von Bildern oder von Text:  25,00 EUR pro Scan 
+ Reisekosten: Gebühren pro Stunde + 1,00 EUR pro Kilometer 
+ Weitere Administrations-Kosten, z.B. ausstellen einer Inventur, ein Einschreiben zum Postamt bringen, u.s.W.: 25,00 EUR pro Stunde.

Kanzlei-Rechnung: IBAN BE09 6301 9000 3457 - BIC BBRUBEBB

 

 

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Vaast P.B. van Herreweghe
Rechtsanwalt
Meersstraat 92
B-9000 Gent
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Tel (++32) (0)484 24 96 96